Verwaltungsgerichtshof 88/05/0106

88/05/0106Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Regest

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3 Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVG

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0106

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat der Gemeinde B Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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