Verwaltungsgerichtshof 88/05/0129

88/05/0129Verwaltungsgerichtshof23.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/05/0129

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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