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88/07/0116•Verwaltungsgerichtshof 88/07/0116
88/07/0116Verwaltungsgerichtshof24.04.1990
Wasserversorgungsanlage
Gemäß § 42 Abs. 5 und § 62 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit § 73 Abs. 2 AVG 1950 werden die Anträge des Beschwerdeführers vom 4. November 1983 und vom 11. April 1985, jeweils auf Anschluß seines Grundstückes nn1, KG Leithen, an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Reith bei Seefeld,
ZURÜCKGEWIESEN.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 5.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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