Verwaltungsgerichtshof 88/08/0186

88/08/0186Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz) Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Parteiengehör Rechtsmittelverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/08/0186

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

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