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88/08/0290•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0290
88/08/0290Verwaltungsgerichtshof04.07.1989
Entmündigung Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit nachträgliche Vollmachtserteilung Verbesserungsauftrag Verbesserungsauftrag Bejahung Einschreiter Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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