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88/10/0077•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0077
88/10/0077Verwaltungsgerichtshof11.07.1988
Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht Ermittlungsverfahren Allgemein Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Manuduktionspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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