Verwaltungsgerichtshof 88/14/0162

88/14/0162Verwaltungsgerichtshof12.09.1989

Regest

Supermarktgebäude

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1989
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:1989:1988140162.X00

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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