Verwaltungsgerichtshof 88/14/0163

88/14/0163Verwaltungsgerichtshof12.09.1989

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/14/0163

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.1989

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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