Verwaltungsgerichtshof 88/15/0007

88/15/0007Verwaltungsgerichtshof02.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 88/15/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern zu Handen des erstangeführten Beschwerdeführers Aufwendungen in der Höhe von S 11.250,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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