Verwaltungsgerichtshof 89/01/0430

89/01/0430Verwaltungsgerichtshof04.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/01/0430

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.