Verwaltungsgerichtshof 89/03/0100

89/03/0100Verwaltungsgerichtshof09.05.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Urkunden Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse Sachverhalt Verfahrensmängel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Steiermark hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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