Verwaltungsgerichtshof 89/03/0184

89/03/0184Verwaltungsgerichtshof28.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund für jeden Beschwerdefall Aufwendungen in der Höhe von je S 2.760,-- (insgesamt S 22.080,--) binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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