Verwaltungsgerichtshof 89/03/0288

89/03/0288Verwaltungsgerichtshof28.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0288

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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