Verwaltungsgerichtshof 89/03/0322

89/03/0322Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/03/0322

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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