Verwaltungsgerichtshof 89/04/0181

89/04/0181Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Regest

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Lebensgemeinschaft Lebensgmeinschaft

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0181

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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