Verwaltungsgerichtshof 89/04/0214

89/04/0214Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0214

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Der Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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