Verwaltungsgerichtshof 89/04/0252

89/04/0252Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0252

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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