Verwaltungsgerichtshof 89/04/0257

89/04/0257Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/04/0257

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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