Verwaltungsgerichtshof 89/05/0119

89/05/0119Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Regest

Planung Widmung BauRallg3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/05/0119

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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