Verwaltungsgerichtshof 89/06/0070

89/06/0070Verwaltungsgerichtshof11.04.1991

Regest

Baubewilligung BauRallg6 Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Baubewilligung Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Antrag der erstmitbeteiligten Parteien auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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