Verwaltungsgerichtshof 89/06/0074

89/06/0074Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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