Verwaltungsgerichtshof 89/06/0087

89/06/0087Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0087

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.360 je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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