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89/06/0087•Verwaltungsgerichtshof 89/06/0087
89/06/0087Verwaltungsgerichtshof17.05.1991
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.360 je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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