Verwaltungsgerichtshof 89/06/0112

89/06/0112Verwaltungsgerichtshof17.05.1991

Regest

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/06/0112

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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