Verwaltungsgerichtshof 89/07/0139

89/07/0139Verwaltungsgerichtshof27.03.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0139

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.470,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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