Verwaltungsgerichtshof 89/07/0193

89/07/0193Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/07/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Die beiden Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 1.380,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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