Verwaltungsgerichtshof 89/08/0026

89/08/0026Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen von S 8.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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