Verwaltungsgerichtshof 89/08/0040

89/08/0040Verwaltungsgerichtshof08.05.1990

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0040

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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