Verwaltungsgerichtshof 89/08/0237

89/08/0237Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt) Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Beweismittel Zeugenbeweis Ablehnung eines Beweismittels

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0237

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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