Verwaltungsgerichtshof 89/08/0290

89/08/0290Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Punkt I des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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