Verwaltungsgerichtshof 89/08/0318

89/08/0318Verwaltungsgerichtshof24.04.1990

Regest

Entscheidung über den Anspruch Begriff der aufschiebenden Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/08/0318

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.1990

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 31.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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