Verwaltungsgerichtshof 89/10/0219

89/10/0219Verwaltungsgerichtshof27.03.1991

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Trassenfreihieb

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/10/0219

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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