Verwaltungsgerichtshof 89/12/0090

89/12/0090Verwaltungsgerichtshof21.05.1991

Regest

Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/12/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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