Verwaltungsgerichtshof 89/13/0168

89/13/0168Verwaltungsgerichtshof11.12.1996

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/13/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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