Verwaltungsgerichtshof 89/14/0012

89/14/0012Verwaltungsgerichtshof14.05.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 3.035 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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