Verwaltungsgerichtshof 89/14/0276

89/14/0276Verwaltungsgerichtshof03.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/14/0276

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen im Betrag von S 10.620,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution ersetzen.

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