Verwaltungsgerichtshof 89/15/0104

89/15/0104Verwaltungsgerichtshof07.05.1990

Regest

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0104

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1990

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 5.520,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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