Verwaltungsgerichtshof 89/15/0156

89/15/0156Verwaltungsgerichtshof07.05.1990

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/15/0156

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.05.1990

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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