Verwaltungsgerichtshof 89/16/0154

89/16/0154Verwaltungsgerichtshof18.04.1990

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/16/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird zurückgewiesen.

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