Verwaltungsgerichtshof 89/18/0168

89/18/0168Verwaltungsgerichtshof11.05.1990

Regest

Unterschrift des Genehmigenden Unterschrift Genehmigungsbefugnis Behördenbezeichnung Behördenorganisation

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 89/18/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.05.1990

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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