Verwaltungsgerichtshof AW 90/02/0010

AW 90/02/0010Verwaltungsgerichtshof29.03.1990

Regest

Unverhältnismäßiger Nachteil

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof AW 90/02/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.1990

Spruch

Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG wird dem Antrag hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe stattgegeben, im übrigen nicht stattgegeben.

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