Verwaltungsgerichtshof 90/02/0154

90/02/0154Verwaltungsgerichtshof15.05.1991

Regest

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Beschuldigtenverantwortung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0154

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.05.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.