Verwaltungsgerichtshof 90/02/0159

90/02/0159Verwaltungsgerichtshof17.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/02/0159

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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