Verwaltungsgerichtshof 90/03/0010

90/03/0010Verwaltungsgerichtshof25.04.1990

Regest

Ermessen besondere Rechtsgebiete Beweismittel Urkunden Ermessen VwRallg8 Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1 Ermessen Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Spezialprävention

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1990

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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