Verwaltungsgerichtshof 90/03/0225

90/03/0225Verwaltungsgerichtshof10.04.1991

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/03/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund und dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von je S 2.645,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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