Verwaltungsgerichtshof 90/05/0145

90/05/0145Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0145

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Burgenland Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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