Verwaltungsgerichtshof 90/05/0187

90/05/0187Verwaltungsgerichtshof04.04.1991

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/05/0187

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.1991

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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