Verwaltungsgerichtshof 90/07/0007

90/07/0007Verwaltungsgerichtshof18.02.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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