Verwaltungsgerichtshof 90/07/0126

90/07/0126Verwaltungsgerichtshof18.03.1994

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0126

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zur ungeteilten Hand dem Bund Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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