Verwaltungsgerichtshof 90/07/0175

90/07/0175Verwaltungsgerichtshof18.03.1994

Regest

Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Verhältnis zu anderen Normen Materien Bodenreform

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/07/0175

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Kärnten hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.