Verwaltungsgerichtshof 90/08/0182

90/08/0182Verwaltungsgerichtshof16.04.1991

Regest

Sachverhaltsermittlung Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Verschulden Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 90/08/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1991

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen von S 3.035,-- und der Mitbeteiligten Aufwendungen von S 11.120,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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